AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
colour monkey - der farbaffe – Wiesenrain 2, 04178 Leipzig
Geschäftsführer: Torsten H. Olberg
Für die Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB, Teil B, DIN 1961) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung mit den nachstehenden Ergänzungen. Der Wortlaut der VOB Teil B ist diesen Geschäftsbedingungen als Anlage beigefügt.
1. Leistungsumfang
- Dem Leistungsumfang liegen, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur überschlägig ermittelte Leistungsmengen zugrunde.
- Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet. (§ 2 Nr. 2 VOB, Teil B)
- Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach den für Maler- und Lackierarbeiten einschlägigen Allgemeinen Technischen Vorschriften wie z.B.
- DIN 18 299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art)
- DIN 18 349 (Betonerhaltungsarbeiten)
- DIN 18 363 (Maler- und Lackierarbeiten)
- DIN 18 364 (Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- u. Aluminiumbauten)
- DIN 18 365 (Bodenbelagsarbeiten)
- DIN 18 366 (Tapezierarbeiten)
- DIN 18 350 (Putz- uns Stuckarbeiten)
2.Urheberrecht und Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen , Skizzen, Aufmaß Berechnungen und ähnliches, die von uns erstellt und dem Angebot beigefügt sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber oder die sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrags sind diese Unterlagen unaufgefordert an uns zurückzugeben.
3.Änderung des Angebotspreises
Tritt nach Abgabe des Angebotes eine wesentliche Veränderung der Preisermittlungsgrundlage, z.B. durch Lohn- und Gehaltserhöhungen, durch Erhöhung tariflicher oder gesetzlicher Sozialaufwendungen, durch allgemeine Materialpreissteigerungen oder die Erhöhung gesetzlicher Abgaben und Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) ein, so ändern sich die Angebotspreise für den Teil der Leistungen, der vereinbarungsgemäß erst vier Monate nach Vertragsabschluss durchgeführt wird.
4.Zahlungen
- Bevor mit den Arbeiten begonnen wird, steht es uns frei, eine Anzahlung in Höhe von 50% zu fordern. Kann diese vor Baubeginn nicht auf unserem Konto verbucht werden, so verzögert sich der Baubeginn, bis zum Eingang der Anzahlung.
- Gemäß §16 VOB, Teil B, sind uns Abschlagszahlungen in möglichst kurzen Zeitabständen in Höhe des Wertes der nachgewiesenen, vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages zu gewähren.
- Unsere Schlussrechnung ist alsbald nach Zugang zu überprüfen. Die Schlusszahlung ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Schlussrechnung, zu leisten. Skontoabzüge sind nicht zulässig.
5.Haftung
- Werden von uns erbrachte Leistungen vor der Abnahme durch den Auftraggeber oder durch Dritte beschädigt oder zerstört, so entfällt der Zahlungsanspruch nicht.
- Für notwendige Ausbesserungsarbeiten ist eine zusätzliche Preisvereinbarung zu treffen.
- Die Abnahme der Leistung hat unverzüglich nach Mitteilung über die Fertigstellung zu erfolgen.
- Die Abnahme gilt als erfolgt,
-wenn der Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung die Leistung nicht abnimmt, § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B,
-wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen hat, nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung §12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B.
- Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr.
- Die Verjährungsfrist für alle Mängelbeseitungsansprüche gemäß §13 Nr. 5 VOB Teil B, beträgt bei Maler- und Lackierarbeiten in Neubauten und bei vollständigen
- Renovierungen 2 Jahre, die Überholungsarbeiten (Teilrenovierung) 1 Jahr.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile der Ort unseres Betriebssitzes.
- Der Gerichtsstand für Nichtkaufleute und Minderkaufleute ist der Ihres Wohnsitzes.
- Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB, Teil B, und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.